Am 22. Februar waren wir – die Mädchen- und Frauenpolitische Kommission (MFPK) – als Besucherinnen im Bundestag. Dort sollte über den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen diskutiert werden. In diesem Antrag geht es darum, dass der Paragraph 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Bevor wir zur Tribüne im Plenarsaal des Bundestags geführt wurden, haben wir an einem Protest des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung 1 teilgenommen. Rund 150 Frauen* trafen sich mit Bannern und Plakaten vor dem Reichstag, um gegen den §219a zu protestieren – darunter wir. Neben einer Rede des Bündnisses, gab es auch Abgeordnete der Linken, der Grünen und der SPD, die auf dem Protest sprachen und sich solidarisch mit dem Bündnis erklärten
Nach dem Protest hieß es für uns an Sicherheitsschranken vorbei und von Mitarbeiter*in zu Mitarbeiter*in geschleust bis wir zur Tribüne geführt wurden. Nachdem wir belehrt wurden, was wir alles dürfen während wir dort sind (atmen, sitzen, zuhören) und was nicht (alles andere), warteten wir, dass der Tagesordnungspunkt zum §219a aufgerufen wird. Nach zwei Stunden und zwei anderen Tagesordnungspunkten war es dann soweit.
Die Fraktionen der Grünen, der SPD und der Linken haben sich alle für eine Streichung des Paragraphen ausgesprochen, mit der Begründung, dass Frauen das Recht haben sollten, sich über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu dürfen. Die Streichung des §219a würde nichts daran ändern, dass Schwangerschaftsabbrüche noch immer nach §218 StGB kriminalisiert werden, nur dass es die Möglichkeit gibt, dass Frauen an Informationen kommen, um sich gewissenhaft für oder gegen eine Abtreibung entscheiden zu können.
Aber auf jeden Zuspruch folgte in der Debatte auch unweigerlich ein Widerspruch. Nämlich von der CDU/CSU und der AfD. Beide Fraktionen argumentierten Seite an Seite mit dem vermeintlichen ungeborenen Leben und spielen sich als „Anwalt der ungeborenen Kinder“ auf. In jeder der vier Reden gegen die Streichung des Paragraphen bezogen sich die Rednerinnen allerdings mehr auf den §218 – der gar nicht Gegenstand der Debatte war. Was uns beim Zuschauen sehr erfreute war, dass die Fraktionen für die Streichung mit vielen Zwischenrufen den Gegner*innen Paroli geboten haben.
Das Zünglein an der Waage wird vermutlich die FDP sein. Ein Abgeordneter der Liberalen stimmte zwar zu, dass Frauen die Möglichkeit haben sollten, sich über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu dürfen, differenzierte hier aber zwischen Informationen und Werbung und erklärte, dass Werbung ihrer Meinung nach noch immer unter Strafe gestellt werden sollte. Bei der Abstimmung über die Gesetzesänderung wäre zu hoffen, dass sich die FDP für eine Streichung einsetzt, denn selbst mit ihnen wird es eine sehr knappe Entscheidung.
Uns hat das Ganze etwas ohnmächtig zurückgelassen. Letztendlich sind die Menschen, die im Bundestag sitzen, diejenigen, die über die Änderung der Gesetze entscheiden. Wir haben keine direkte Einflussnahme auf die Entscheidung. Was wir allerdings tun können, ist protestieren, sich mit betroffenen Ärzt*innen und Frauen solidarisiere und was uns stört zum Gespräch machen. Bis unsere Utopie gesellschaftliche Realität wird und Frauen nicht mehr kriminalisiert werden, wenn sie Entscheidungen über ihre eigenen Körper treffen wollen.
Also weg mit §219a! Weg mit §218!
Micki Börchers, Mädchen- und frauenpolitische Kommission