Vielfalt und Teilhabe

Qualitätsprozess Inklusion in der
Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein

Hat eine Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (2006) eine praktische Auswirkung für die Kinder- und Jugendarbeit? Diese Frage stellten wir uns als Einrichtung der außerschulischen Bildung und setzten uns mit der Bedeutung der Konvention für die Praxis auseinander. Der Begriff Inklusion betont in dieser Konvention die Gleichwertigkeit und Würde jedes Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Die Vielfalt selbst ist Norm. Gesellschaftliche Strukturen und Systeme müssen so verändert werden, dass sich alle auf eigene Art einbringen können und die volle gleichberechtigte und wirksame Teilhabe und Teilgabe aller garantiert ist.

Teilhabe zu fordern heißt, Strukturen und Haltungen in Frage zu stellen und muss in der Konsequenz bedeuten, auch “Teilgabe” zu fordern, um Veränderungen zu zulassen.
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Inklusion im Zeltlager. Geht das?

Der Verband steht vor der großen Aufgabe bei der Aufforderung zur Umsetzung der Inklusion selbst mitzuhalten. Der Unterbezirk Recklinghausen hat sich im Jahr 2008 intensiv Gedanken gemacht: Wie exklusiv sind wir? Was können wir in Richtung Inklusion tun und verwirklichen?

Seit 2004 fährt ein Junge mit Down Syndrom 1 mit ins Zeltlager. Es ist ein Helferinnenkind und er war ganz selbstverständlich mit dabei. Der Junge wurde immer älter und wurde zum F-Kind. Für das Zeltlager 2009 haben wir uns das Ziel gesetzt, dass er nicht mehr allein bleibt: Wir wollten weitere Kinder mit Behinderung mitnehmen! Doch wie geht das? Wie werden diese Kinder betreut? Welche Hilfen brauchen sie? Wie finanzieren wir das alles?
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  1. Beim Down-Syndrom handelt es sich nicht um eine Krankheit, sondern um eine unveränderbare genetische Besonderheit. Anstatt der üblichen 23 Chromosomenpaare in allen menschlichen Zellen weisen die Zellen der Menschen mit Down-Syndrom ein zusätzliches Chromosom auf. Das Chromosom 21 ist bei ihnen dreifach vorhanden, deswegen spricht man auch von einer „Trisomie 21“.