Qualitätsprozess Inklusion in der
Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein
Hat eine Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (2006) eine praktische Auswirkung für die Kinder- und Jugendarbeit? Diese Frage stellten wir uns als Einrichtung der außerschulischen Bildung und setzten uns mit der Bedeutung der Konvention für die Praxis auseinander. Der Begriff Inklusion betont in dieser Konvention die Gleichwertigkeit und Würde jedes Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Die Vielfalt selbst ist Norm. Gesellschaftliche Strukturen und Systeme müssen so verändert werden, dass sich alle auf eigene Art einbringen können und die volle gleichberechtigte und wirksame Teilhabe und Teilgabe aller garantiert ist.
Teilhabe zu fordern heißt, Strukturen und Haltungen in Frage zu stellen und muss in der Konsequenz bedeuten, auch “Teilgabe” zu fordern, um Veränderungen zu zulassen.
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